AGB Sportreisen / Sportseminare

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind bindend für alle angebotenen Geschäftsfelder wie Sportreisen und Sportkletter- bzw. Mountainbike-Seminare. Gruppenangebote können abweichende Bedingungen enthalten. Diese sind den jeweiligen Angeboten zu entnehmen.

1. Teilnahmevoraussetzung:
Grundsätzlich sollten unsere Veranstaltungen nur in einem körperlichen- und geistig gesunden Zustand gebucht und besucht werden. Gesundheitliche Einschränkungen können vor Vertragsabschluß mit uns besprochen werden. Evtl. ist eine Teilnahme trotz der Einschränkungen möglich. Stellen unsere Trainer vor und während einer Veranstaltung fest, dass Teilnehmer und/oder Material den in der Ausschreibung erwähnten und dadurch notwendigen Voraussetzungen nicht entsprechen, können die jeweiligen Teilnehmer ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungspreises zu haben.

Helmpflicht:
Sowohl beim Sportklettern, wie auch beim Mountainbiken besteht aus Sicherheitsgründen Helmpflicht. Einzige Ausnahme: bei den Sportkletterkursen in der Kletterhalle wird kein Helm benötigt. (Selbstverständlich darf aber auch in der Halle ein Helm getragen werden). Teilnehmer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, entsprechen nicht den oben erwähnten Voraussetzungen und verlieren dementsprechend Ihren Anspruch auf Teilnahme an den Veranstaltungen, ohne Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungspreises.

Anreise:
Die Anreise zu den Veranstaltungsorten wird grundsätzlich in Eigenregie der Teilnehmer organisiert. Hierzu stellen wir die Namen und Telefonnummern der Teilnehmer zur Reiseorganisation zur Verfügung, die uns nach vorheriger Rücksprache die Genehmigung dafür erteilt haben. In Einzelfällen stehen einzelne Sitzplätze im Fahrzeug unserer Trainer zur Verfügung. Die Freigabe dieser Plätze liegt im Ermessen des jeweiligen Trainers, wird ausschließlich privat gehandelt und sind nicht Teil des Veranstaltungsvertrages.

2. Vertragsabschluss:
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Erlebenswelten Outdoor verbindlich den Abschluss eines Vertrages unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Im Fall einer Gruppenanmeldung steht der Anmelder (1. Name auf der Anmeldung) für alle Vertragsverpflichtungen aller mit aufgeführten Teilnehmern ein wie für seine Eigenen. Der Veranstaltungsvertrag kommt erst durch die Bestätigung von Erlebenswelten Outdoor zustande. Die Annahme durch den Veranstalter bedarf keiner bestimmten Form. Enthält die Bestätigung unzumutbare Änderungen, so ist der Reisende berechtigt innerhalb von 10 Tagen eine ausdrückliche und schriftliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt diese nicht wird der neue Vertrag gültig.

3. Leistungen und Preisänderungen:
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Vertragsbestätigung auf der Grundlage der jeweils gültigen Ausschreibung. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Wir behalten uns Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss aus wichtigem Grund vor. Insbesondere sind das Programm- oder Touranpassungen aufgrund äußerer Umstände (bsp. Wetter, Überschwemmungen), höherer Gewalt (bsp. Streiks, Unruhen) oder der Gruppenleistungsfähigkeit. Ebenso behält sich der Veranstalter Preisänderungen aus unvorhersehbaren Gründen vor. Preiserhöhungen von mehr als 5% berechtigen den Teilnehmer zum kostenlosen Rücktritt vom Vertrag.

4. Bezahlung:
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist innerhalb einer Woche eine Anzahlung von 40% des Veranstaltungspreises je Teilnehmer zu leisten. Die Restzahlung des Veranstaltungspreises ist bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zahlbar. Bei Buchungen von weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der vollständige Veranstaltungspreis sofort zahlbar. Zahlungen aus dem Ausland verstehen sich für Erlebenswelten Outdoor spesenfrei. Die banküblichen Spesen und Gebühren sind vom Teilnehmer zu tragen. Teilnehmer die ihrer Zahlungspflicht über den vollen Veranstaltungspreis bis 8 Tage vor Veranstaltumgsbeginn nicht nachgekommen sind, verlieren ihren Anspruch auf Erbringung der Veranstaltungsleistung, sind aber zur Zahlung der Stornogebühren verpflichtet.

5. Reiserücktritt:
Im Falle einer Reiseveranstaltung ist ein Rücktritt vom Reisevertrag jederzeit vor Reisebeginn möglich. Der Rücktritt kann nur vom Teilnehmer selbst schriftlich als Brief oder Fax erklärt werden. Im Fall eines Briefes ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Als Ersatz für die bereits getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen berechnen wir wie nachstehend (der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt dem Teilnehmer unbenommen),
– bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%,
– bis 15 Tage vor Reisebeginn 50%
– bis 7 Tage vor Reisebeginn 75%,
– weniger als 7 Tagen bis Reisebeginn 90%,
– ohne Nichantritt oder Reise-Abbruch 100%.
Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Erlebenswelten Outdoor.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung nebst Reiseabruch-Versicherung.

6. Umbuchungen und Ersatzperson:
Eine Umbuchung ist grundsätzlich nur bis 4 Wochen vor Termin möglich und nur mit dem Einverständnis des Veranstalters. Die Bearbeitungsgebühr beträgt mind. 25,- EUR. Im Falle einer Reise wird die Gebühr ebenfalls fällig bei nachträglichen Änderungen hinsichtlich der gewünschten Unterkunft und der Zimmerkategorie. Der Teilnehmer hat ebenfalls das Recht eine Ersatzperson zu benennen. Der Veranstalter kann dem Wechsel widersprechen, wenn der Ersatz den Anforderungen (siehe Teilnahmevoraussetzungen) der Veranstaltung nicht genügt, gesetzliche oder behördliche Vorschriften dem entgegenstehen. Alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen auf die Ersatzperson über. Hierfür berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von mind. 25.- EUR. Die Ersatzperson hat sich selbst anzumelden. Die geleisteten Zahlungen werden vom Vorvertrag übertragen.

7. Veranstalterrücktritt:
7.1. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Vertrag bis spätestens 2 Wochen vor Vertragsbeginn vom Veranstalter gekündigt werden. Der Teilnehmer erhält unverzüglich die geleisteten Zahlungen zurück, weitere Ansprüche gegen den Veranstalter bestehen nicht. Es gilt die Mindestteilnehmerzahl von 5 je Trainer bzw. Guide bei Sportkletter- und Mountainbike-Reisen oder Technik-Seminaren.
7.2. Stört ein Teilnehmer die Durchführung einer Veranstaltung trotz Abmahnung des Veranstalters nachhaltig oder ist den besonderen Anforderungen (siehe Ziffer 1) der Veranstaltung oder des Kurses aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, kann der Veranstalter fristlos vom Veranstaltungsvertrag zurücktreten. Erlebenswelten Outdoor behält den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis über Einsparungen oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.

8. Haftung:
8.1. Aufklärung:
Sportklettern und Mountainbiken zählen noch immer zu den Risikosportarten, die mit einer hohen Körperbelastung verbunden sind. Ob die Gesundheit eines Teilnehmers den Anforderungen einer solchen Veranstaltung entspricht ist durch einen Arzt zu beurteilen. Schäden die der Teilnehmer sich oder anderen zufügt hat der Teilnehmer selbst zu verantworten. Der Teilnehmer beteiligt sich an der Veranstaltung in Kenntnis der hohen Belastung für das Herz- und Kreislaufsystem auf eigene Gefahr. Dem Teilnehmer sind die erhöhten Sturzrisiken beim Sportklettern und die bei Mountainbike-Touren und Fahrtechnik-Seminaren bestehen bewusst und er willigt in etwaige Verletzungen, die sich allein aus dem Risiko der Sportart selbst ergeben, ein. Dem Reisegast wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung bzw. eine Diebstahlversicherung empfohlen. Erlebenswelten Outdoor übernimmt keine Haftung für Schäden, Diebstahl und Unglücksfälle während der An- oder Abreise und im Rahmen der Übernachtungen.
8.2. Beschränkung
8.2.1. Sorgfaltsrahmen
Erlebenswelten Outdoor haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
– die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung;
– die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
– die Richtigkeit der Beschreibung aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Veranstaltungsleistungen;
– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Veranstaltungsleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
8.2.2. Vertraglicher Schadenersatz
Die Haftung von Erlebenswelten Outdoor ist für vertragliche Schadenersatzansprüche auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt (gem. § 651h BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt.
8.2.3. Gesetzlicher Schadenersatz
Die Haftung von Erlebenswelten Outdoor ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Durch diese Bedingungen werden die Rechte und Pflichten von Erlebenswelten Outdoor nach den deutschen Gesetzen und diesen Bedingungen nicht eingeschränkt.
8.2.4. Fremdleistungen
Erlebenswelten Outdoor haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung vermittelt werden (z.B. Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, Tourenprogramme oder Seminare anderer Veranstalter, Ausflüge vor Ort), wenn diese Leistung als Fremdleistung unter Angabe des vermittelten Leistungspartners in der Veranstaltungsausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich gekennzeichnet und für den Kunden als solche erkennbar ist. Dies gilt auch für den Fall, dass Mitarbeiter von Erlebenswelten Outdoor an einer solchen Leistung teilnehmen.
8.3. Haftung des Reisenden
8.3.1. Anreise
Das Beförderungsrisiko für die private Anreise trägt der Teilnehmer selbst.
8.3.2. Sportgeräte und Ausrüstung
Für die vom Teilnemehmer gemieteten oder ihm zur Verfügung gestellten Sportgeräte oder Ausrüstungsgegenstände haftet dieser bis zum Wiederbeschaffungswert.

9. Mountainbike-Veranstaltungen:
Auf allen Mountainbike-Veranstaltungen, die Erlebenswelten Outdoor veranstaltet besteht aus Sicherheitsgründen grundsätzlich Helmpflicht. Die Teilnehmer-Mountainbikes müssen sich in einem, der Straßenverkehrsordnung entsprechendem Zustand befinden und mit Flatpedals ausgestattet sein. Werden vor oder während der Veranstaltung gravierende Mängel festgestellt, die nicht unmittelbar behoben werden können, wird der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen. Eine Rückvergütung der Teilnahmegebühr kann dann nicht mehr erfolgen! Bei mehrtägigen Reisen beinhaltet der vertragliche Leistungsumfang keinen Begleitfahrzeug-Service, lediglich Gepäcktransport. Sollte ein Teilnehmer, egal aus welchem Grund, die außerordentliche Anfahrt des Gepäckbusses notwendig machen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, dem verursachenden Teilnehmer die entstandenen Kosten basierend auf den allgemeinen Kilometerpauschalen (0,36 EUR pro km) plus 15,- EUR pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Die Bereitstellung von verschiedenen Könnensgruppen und Guides ist kein Leistungsmerkmal. Sollte die Mindestteilnehmerzahl für eine Könnensgruppe nicht erreicht werden, kann der Veranstalter die Gruppen zusammenlegen, auch ohne vorherige Ankündigung. Teilnehmer die den Weisungen der verantwortlichen Erlebenswelten-Outdoor-Trainer trotz mündlicher Abmahnung nicht Folge leisten, verlieren Ihren Anspruch auf Teilnahme an den Touren (siehe Ziffer 7). Dies betrifft im Wesentlichen, eigenmächtiges Vorausfahren, das Verhalten bei Verlust des Sichtkontaktes am Ende der Gruppe und riskantes Fahrverhalten gegenüber anderen Teilnehmern. Touren werden bei jedem Wetter durchgeführt, Ausnahme sind Gewitter. Aufgrund einer Gewitterneigung abgebrochene Touren oder Etappen berechtigen nicht zur Erstattung des Reisepreises oder Teilen hiervon.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften:
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Durch seine Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen seine Teilnahme an der Veranstaltung und den gebuchten Aktivitäten bestehen, alle für das Zielgebiet erforderlichen Impfungen und der Tetanusschutz aufgefrischt wurde.

11. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht:
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen das ihm Zumutbare zu leisten um eventuelle Schäden zu vermelden oder gering zu halten. Beanstandungen sind den Erlebenswelten-Outdoor-Trainern unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßig erbrachter Leistungen sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Veranstaltung schriftlich gegenüber Erlebenswelten Outdoor zu erklären. Ansprüche des Teilnehmenden verjähren 6 Monate nach Veranstaltungsende.

11. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

12. Fotos:
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die auf den Veranstaltungen gemachten Fotos für die Erlebenswelten-Outdoor-Internet-Site (bsp. Fotogalerie), Katalog oder Flyer verwendet werden können. Wir sind vor Verwendung um eine jeweilige Kontaktaufnahme mit den Abgebildeten bemüht. Der Teilnehmer kann dem schriftlich vor Veranstaltungsbeginn widersprechen.

13. Gerichtsstand:
Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen vom Veranstalter gegen den Teilnehmer ist dessen Wohnsitz maßgebend. Nicht so wenn die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters relevant.

14. Veranstalter:
Erlebenswelten Outdoor
Inhaber: Andreas Stock
Mühlbachweg 36
D-90559 Burgthan
Tel.: +491733141266
Fax.: +4932121458456
E-Mail: info@erlebenswelten.de

16. Bankverbindung:
VR Bank Nürnberg
BLZ: 760 606 18,
Konto: 1 37 39 35
IBAN: DE72 7606 0618 0001 3739 35
BIC: GENODEF1N02